Berufsunfälle

Bei Berufs- und Wegeunfällen, also auch bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeit, treten die Berufsgenossenschaften als Kostenträger ein. Die Berufsgenossenschaften haben die Behandlung von Berufsunfällen Ärzten übertragen, an deren Ausbildung sowie an die Ausstattung ihrer Praxen besondere Anforderungen gestellt werden. Als sogenannter H-Arzt bin ich berechtigt, die Behandlung von Berufsunfällen durchzuführen. Auch bin ich ermächtigt, entsprechende Gutachten (Rentengutachten) zu erstellen.
Natürlich behandle ich auch Unfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Beruf passiert sind.

Gutachten

Von Versicherungen und Sozialgerichten werden oft fachorthopädische Gutachten gewünscht, um den Gesundheitszustand, z.B. nach Unfällen (auch Berufsunfällen) genau einschätzen zu können. Die Erstellung eines Gutachtens erfordert Sorgfalt und Zeit. Die Kosten müssen vom Auftraggeber getragen werden und können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Bescheinigungen und Atteste.